Downloads
 
  Mieteintrittsvereinbarung (Der Neumieter übernimmt das Mietverhältnis des Altmieters..) Download als Word | Adobe
   
  Mieteintrittsvereinbarung mit Anpassung der Miete (Wie zuvor, jedoch mit einer Anpassung der Miete und/oder der Kostenvorschüsse.) Download als Word | Adobe
   
  Mieteintrittsvereinbarung mit Anpassung der Staffelmiete (Wie zuvor, jedoch mit einer Anpassung der Staffelmietvereinbarung.) Download als Word | Adobe
   
  Mieteintrittsvereinbarung (Für Wohngemeinschaften - wenn ein Neumieter anstelle eines Altmieters in das Mietverhältnis eintreten möchte. ) Download als Word | Adobe
   
   
  Mietvertrag (Allgemein für Wohnraum) Download als Word | Adobe
   
  Mietvertrag für eine Garage (Landhausstraße, Strausberg) Downalod als Adobe
   
  Mietvertrag für einen Kellerraum (Landhausstraße, Strausberg) Download als Adobe
   
  Mietvertrag für einen Parkplatz (Hauptstraße, Berlin) Download als Adobe
   
 
 

Bewerbungsformular für Mietinteressenten (Wohnung) Download als Adobe

   
  Bewerbungsformular für Mietinteressenten (Gewerbe) Download als Adobe a
   
 
  Selbstschuldnerische Bürgschaft Download als Adobe
   
  Allgemeine Hausordnung Download als Adobe
   
   
 

 

  Antworten zu Fragen zum Thema...
 
  Guthaben/Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung
  Guthaben/Nachzahlung aus Heizkostenabrechnung
  Abschluss einer Mieteintrittsvereinbarung/Nachmieter
  Abschluss eines Mietvertrages
  Kündigung durch den Mieter
  Kündigung durch den Vermieter
  Mietrückstand
  Mietzahlung
  Schönheitsreparaturen
   
   
  Wissenswertes für Mietinteressenten
 

 
 

Guthaben/Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung

Ggfs. werden die Betriebskosten i. d. R. einmal jährlich abgerechnet und auf die Mieter umgelegt. Als Umlageschlüssel dient dabei die Quadtratmeterfläche der Wohnung. In den meisten Fällen ist bei einer Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung für den Mieter zu rechnen. Es ist daher üblich, keine Abrechnung und Umlage der Betriebskosten durchzuführen, um somit Kosten und Umständlichkeiten für den Mieter sowie den Vermieter zu vermeiden.

Nachzahlungen sind unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Erhahlt der Abrechnung auf das Vermieterkonto zu überweisen. Bezüglich einer Abzahlung in Raten hat sich der Mieter umgehend mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

Ein evtl. Guthaben ist bitte nach einer kurzen schriftlichen Mitteilung mit der nächsten Miete zu verrechnen.

 

zum Inhalt


 

Guthaben/Nachzahlung aus Heizkostenabrechnung

Die Heizkosten werden einmal jährlich durch den Abrechnungsdienstleister Techem abgerechnet. Hierfür werden die Werte der Heizkostenverteiler an Ihren Heizkörpern zum Ende der Abrechnungsperiode (01.01. bis 31.12.) per Funk ausgelesen. Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung ist also nicht erforderlich.

Den Wert der aktuellen Abrechnungsperiode sowie auch den der vorherigen, bereits ausgelesenen und ggfs. berechneten Abrechnungsperiode können Sie jederzeit direkt am Display des jeweiligen Heizkostenverteilers ablesen, dokumentieren und vergleichen.

Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen dazu:

Erklärung zu Ihrer Heizkostenabrechnung (von der Firma Techem)
Erklärung zu den Heizkostenverteilern in Ihrer Wohnung (von der Firma Techem)

Nachzahlungen aus den Heizkostenabrechnungen sind unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Erhahlt der Abrechnung auf das Vermieterkonto zu überweisen. Bezüglich einer Abzahlung in Raten hat sich der Mieter umgehend mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

Ein Guthaben ist ggfs. nach Verrechnung mit einer Forderungen des Vermieters (z.B. Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung) bitte nach einer kurzen schriftlichen Mitteilung mit der nächsten Miete zu verrechnen.

 
 

zum Inhalt


 
 

Abschluss einer Mieteintrittsvereinbarung/Nachmieter

Der Mieter kann durch Beibringen eines seriösen und zahlungsfähigen Nachmieters fristlos aus dem Mietverhältnis entlassen werden. Der Nachmieter tritt dann anstelle des aktuellen Mieters, also des Vormieters, in den Mietvertrag ein. Alle Konditionen dieses Mietvertrages gelten dann auch für den Nachmieter, daher auch die Miethöhe, ggfs. Staffelmieterhöhungen und Mindestvertragslaufzeiten (entsprechende Restlaufzeit).

Bitte klären Sie mit uns vorab, ob möglicherweise eine Anpassung der Miete und/oder Heiz- und Betriebskostenvorschüsse erforderlich ist!

Dafür lassen Sie uns bitte von dem potentielle Nachmieter eine Ausweiskopie und einen Nachweis über seine Tätigkeit bzw. über sein Einkommen (Arbeits-, Ausbildungsvertrag, letzte Lohnabrechnung, Schüler-, Studentenausweis, Rentenbescheid, letzter Einkommensteuerbescheid o. Ä.) sowie die vollständig ausgefüllte (Name und Anschrift der Vertragsparteien, Mietobjekt, Mietbeginn usw.) und unterzeichnete Mieteintrittsvereinbarung in 3facher Ausfertigung per Post und möglichst vorab per Email zukommen.

Sofern der Nachmieter einen Bürgen beibringen kann, ist dies immer erwünscht. Ggfs. ist bitte für den Bürgen ebenfalls eine Kopie des Personalausweises- oder Reisepasses sowie ein Einkommensnachweis mitzuschicken. Lassen Sie uns außerdem bitte gleich den ausgefüllten und unterzeichneten Vordruck der selbstschuldnerische Bürgschaft mit zukommen.

Erst mit Vorlage aller erforderlichen Unterlagen können wir diese prüfen und geben Ihnen kurzfristig Bescheid, ob wir den Interessenten/Nachmieter akzeptieren.

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Rahmen dieser Überprüfung auch eine Anfrage bei einer Auskunftei getätigt wird, wobei hier keine negative Merkmale wie z. B. eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren, Abwicklungskonten u. Ä. vorhanden sein dürfen. Um die Sache nicht unnötig zu verzögern, bitte wir Sie den Interessenten/Nachmieter hierüber vorab in Kenntnis zu setzen!

Werden alle Voraussetzungen erfüllt und entscheiden wir uns für diesen Interessenten/Nachmieter, so kann er zu einem beliebigen Datum in das Mietverhältnis eintreten.

Zuvor hat der Nachmieter noch die Kaution gemäß Mietvertrag (in der Regel 3 Monats-Nettokaltmieten gemäß Mietvertrag) an uns zu leisten, welche spätestens 1 Tag vor dem Eintrittsdatum auf dem Konto des Vermieters einzugehen hat.

Bitte beachten Sie, dass wir den Nachmieter erst mit unserer ausdrücklichen Zusage und der Unterzeichnung der Mieteintrittsvereinbarung akzeptiert haben!

Eine Übergabe der Mieträume an den potentiellen Nachmieter ohne unsere entsprechende Zustimmung kann womöglich hohe Kosten durch Mietausfall, Schadensersatzansprüche und Verfahrenskosten für den Mieter nach sich ziehen!

Die Wohnungsübergabe erfolgt nur zwischen Vor- und Nachmieter. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Nachmieter später bei Auszug für evtl. Schönheitsreparaturen haftet, auch wenn er die Wohnung womöglich bereits in einem nicht einwandfreien Zustand vom Vormieter erhalten hat.

Gleiches gilt für die Schlüsselübergabe.

Soweit vorhanden, sind Strom-, Gas- und Wasserzähler sowie Heizkostenverteiler gemeinsam von Vor- und Nachmieter abzulesen und in einem Protokoll zu vermerken. Ggfs. sind die Werte der Heizkostenverteiler (Wert des aktuellen Abrechnungszeitraums, des vorherigen Abrechnungszeitraums (zum Vergleich) und die Nummer des Heizkostenverteilers) unbedingt der Hausverwaltung mitzuteilen.

Die bei dem Heizkostendienstleister dabei entstehenden Kosten für den Nutzerwechsel tragen Alt- und Neumieter gemeinsam. Nach aktuellem Stand (2012) sind dies jeweils 16,91 EUR.

Der Ablauf noch einmal in Kürze:

1. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen des Nachmieters sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Mieteintrittsvereinbarung an die Hausverwaltung schicken.

2. Die Zusage durch die Hausverwaltung abwarten, i. d. R. telefonisch oder per Email.

3. Der Nachmieter zahlt die Kaution an die Hausverwaltung.

4. Die Zusendung der vollständig unterzeichneten Mieteintrittsvereinbarung durch die Hausverwaltung abwarten.

5. Die Übergabe der Mieträume an den Nachmieter vornehmen und protokollieren, entsprechende Übergabeprotokolle der Hausverwaltung zukommen lassen.

   
 
 
 
 

Abschluss eines Mietvertrages

Schicken Sie bitte eine Ausweiskopie und einen Tätigkeistnachweis (Arbeits-, Ausbildungsvertrag, Lohnbescheinigung, Schüler-, Studentenausweis o. Ä.) an die Hausverwaltung (per Fax oder Email genügt).

Außerdem wird eine Anfrage bei einer Auskunfttei getätigt, wobei hier keine negative Merkmale wie z. B. eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren, Abwicklungskonten u. Ä. vorhanden sein dürfen.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, vereinbaren wir einen Termin zur Vertragsunterzeichnung sowie Wohnungs- und Schlüsselübergabe.

Dabei ist die Kaution i. H. v. 3 Monatsmieten (nettokalt) in bar mitzubringen oder vorher zu überweisen.

 

Kündigung durch den Mieter

Sollten Sie als Mieter das Mietverhältnis kündigen wollen, so überprüfen Sie bitte zu allererst, ob eventuell eine Mindestvertragslaufzeit im Mietvertrag vereinbart worden ist. Häufig ist diese im Zusammenhang mit einer Staffelmietvereinbarung zu finden und beträgt in der Regel 4 Jahre, wobei eine Kündigung für den Vermieter und Mieter im Hinblick auf die Staffelmietvereinbarung für vier Jahre seit Abschluss des Mietvertrages (Mietvertragsdatum) ausgeschlossen (§ 557 a Abs. 3 BGB)wird. Im Hinblick darauf, dass eine ordentlich Kündigung zum Monatsende erfolgen muss und die Vierjahresfrist nicht überschritten werden darf (§ 557 a Abs. 4 BGB) ist die Kündigung konkret erstmals zum Ablauf des Monats möglich, der vor Ablauf der Vierjahresfrist liegt.

Ist eine Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt möglich, können Sie das Mietverhältnis unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Dabei hat das Kündigungsschreiben bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats einzugehen. (Beispiel: Wenn zum 31.05. gekündigt werden soll, hat die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats März einzugehen). Das Kündigungsschreiben ist bei Wohngemeinschaften von allen Mietern im Original zu unterschreiben.

Eine Kündigung per Fax, Telefon oder Email ist nicht möglich!

Zum Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. Dies schließt in der Regel die Übernahme von Schönheitsreparaturen mit ein, sofern diese erforderlich sind. (siehe Schönheitsreparaturen) In jedem Fall ist die Wohnung jedoch vollständig zu räumen und zu säubern. Insbesondere die Küchenmöbel- und Geräte sind bitte gründlich zu reinigen.

Die Schlüssel- und Wohnungsübergabe erfolgt nach kurzfristiger Absprache vor Ort. Nach Wunsch können die Schlüssel auch per Post an die Hausverwaltung geschickt werden. Dabei sind diese aber unbedingt rechtzeitig vor Ablauf des Mietverhältnisses zu verschicken.

Ist das Mietverhältnis beendet, jedoch die Wohnung nicht in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegebene worden und sind Nacharbeiten erforderlich, hat der Mieter weiterhin die vereinbarte Miete als Nutzungsentschädigung bzw. Schadensersatz an den Vermieter zu entrichten, bis die entsprechenden Arbeiten durch den Mieter erledigt worden sind.

Sobald Ihnen Ihre neue Anschrift und ggfs. Telefonnummer bekannt ist, bitte wir uns diese umgehend mizuteilen.


Kündigung durch den Vermieter

Wurde das Mietverhältnis durch den Vermieter gekündigt, erfolgt dies in der Regel aufgrund von Mietrückständen fristlos. Das Mietverhältnis ist dann sofort beendet. Die vereinbarte Miete ist jedoch weiterhin als Nutzungsentschädigung an den Vermieter zu entrichten, bis die Wohnung neu vermietet worden ist oder die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit bzw. mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten seit Ausspruch der fristlosen Kündigung abgelaufen ist. Ggfs. kann dies auch einem Zeitraum von mehreren Jahren entsprechen.

Es ist jedoch üblich, dass die Wohnung im Rahmen des Möglichen versucht wird neu zu vermieten, um auch den finanziellen Schaden für den betroffenen Mieter gering zu halten. Daher ist es dringend erforderlich, dass die Wohnung auch bei einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter in einem einwandfreien vertragsgemäßen Zustand vom Mieter zurückgegeben wird, um die Zeit des Leerstandes möglichst kurz zu halten, unabhängig von sonst fälligen Schadensersatzansprüchen wegen der Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen.

Der im Kündigungsschreiben genannten Räumungsfrist ist unbedingt Folge zu leisten, da andernfalls umgehend Klage auf Räumung beantragt wird, was mit erheblichen Kosten für den Mieter verbunden wäre.

 
 
   
 

Mietrückstand

Sollten Sie einmal mit der Zahlung Ihrer laufenden Miete oder mit einer fälligen Nachzahlung aus Heiz- und/oder Betriebskostenabrechnungen in Verzug geraten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Dies gilt auch, wenn die Zahlung voraussichtlich erheblich später als vereinbart eingehen wird. Bitte warten Sie nicht erst auf eine Mahnung der Hausverwaltung, da hier bereits Mahnkosten und Verzugszinsen auf Sie zukommen.

Ferner bitten wir zu berücksichtigen, dass Mietrückstände sofort und ohne jede Mahnung in einem gerichtlichen Verfahren gegen Sie geltend gemacht werden können. Dies wäre mit erheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie verbunden.

Haben Sie bereits eine Mahnung erhalten, so ist die darin genante Zahlungsfrist unbedingt einzuhalten, da andernfalls die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses droht. Sollte Ihnen eine Zahlung des angemahnten Betrages innerhalb der Zahlungsfrist nicht möglich sein, so setzen Sie sich bitte unbedingt vor Ablauf der Zahlungsfrist mit der Hausverwaltung in Verbindung und zahlen Sie umgehend einen für Sie möglichen Teilbetrag.

Bitte bleiben Sie im Falle von Mietrückständen immer im Kontakt mit der Hausverwaltung (möglichst per Email) und nehmen Sie nach Möglichkeit entsprechende Abschlagszahlungen auf die Rückstände vor, auch wenn dies nur kleinere Beträge sind.

Versuchen Sie bitte nicht Zahlungsrückstände "auszusitzen"! Dies verursacht Ihnen lediglich weitere Kosten und Unnehmlichkeiten und aufgrund der elektronischen Buchhaltung werden Forderungen auch nicht vergessen!

   
 
   
   

Mietzahlung

Gemäß Mietvertrag sind die Miete sowie ggfs. Heiz- und Betriebskostenvorschusszahlungen monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats, porto- und spesenfrei auf das Konto der Hausverwaltung zu überweisen. Barzahlungen können bei jeder Berliner Volksbank direkt auf das entsprechende Konto eingezahlt werden. Die Kontoverbindung entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag oder erfragen diese per Email.

Geben Sie bei jeder Überweisung oder Bareinzahlung bitte unbedingt Ihren Namen sowie die Mieternummer an. Die Angaben sind dabei möglichst jeden Monat immer gleich zu halten, wir empfehlen hierzu einen Dauerauftrag einzurichten. Eine Angabe des entsprechenden Monats für die Mietzahlung ist nicht erforderlich.

Bei mehreren Mieteinheiten (z. B. Garage, Parkplatz, Kellerraum usw.) ist die Miete bitte unbedingt getrennt voneinander zu überweisen.

   
 
   
   
 

Schönheitsreparaturen

In der Regel hat der Mieter die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Entsprechendes ist im Mietvertrag geregelt

Ggfs. ist folgendes zu beachten:

Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre; in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre und in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre fällig. Dies sind jedoch nur allgemeine Richtangabe und für den Mieter nicht bindend. Die Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen richtet sich insbesondere nach der tatsächlichen Abnutzung, welche je nach Nutzung der Mieträume unterschiedlich ausfällt (z. B. Raucher, starkes Besucheraufkommen, Haustiere).

Ist das Mietverhältnis gekündigt, müssen die Mieträume in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, sofern nichts anderes im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll vereinbart worden ist.

Die Schönheitsreparaturen sind ggfs. fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Lackieren von lackierten Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie der Fußleisten (sofern vorhanden und aus Holz). Bitte achten Sie dabei besonders auf eine fachgerechte Vorbereitung der Untergründe durch Abkratzen der alten Farbe, Anschleifen und Grundieren. Zudem sollten Fußböden, Leisten, Schalter, Dosen, Türklinken, Fenstergriffe usw. gewissenhaft abgeklebt werden. Unvermeidbare Farbtropfen und -spritzer sind zu entfernen.

Mitvermietete Teppichböden sind regelmäßig zu reinigen.

Sofern vorhanden, sind Küchenmöbel und insbesondere Küchengeräte (Spüle, Geschirrspüler, Backofen, Mikrowelle, Herd, Kühlschrank) grundsätzlich sauber zu halten und regelmäßig intensiv zu reinigen.

Gleiches ist für alle Teile des Badezimmers zu beachten.

Bitte beachten Sie, dass Streitigkeiten bezüglich Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses sehr teuer werden können, da die Miete als Nutzungsentschädigung bzw. Schadensersatz bis zur Übergabe der Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand zu zahlen ist und häufig eine gerichtliche Auseinandersetzung die Folge ist.

Zur Vermeidung von Streitigkeiten bitten wir die o. g. Hinweise sorgfältig zu beachten und uns bei Fragen oder Unklarheiten rechtzeitig zu kontaktieren. Vielen Dank!

   
 
   
   
 

Wissenswertes für Mietinteressenten

Schön, dass Sie sich für ein Objekt aus unserem Bestand interessieren.

Einen Besichtigungstermin zu dem jeweiligen Objekt finden Sie i. d. R. in dem entsprechenden Online-Expose oder Zeitungsinserat. Zumeist sind dies feste Sammeltermine an einem Montag.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Besichtigung immer nur zu diesen festen Zeiten möglich ist.

Sofern ein Mieter einen Nachmieter für seine Wohnung oder Gewerbeeinheit sucht, so wenden Sie sich bitte bezüglich einer Besichtigung und weiteren Fragen direkt an den jeweiligen Mieter. Weiteres hierzu finden Sie auch unter Abschluss einer Mieteintrittsvereinbarung/Nachmieter.

Wenn Ihnen das Objekt zusagt, lesen Sie sich bitte den Mietvertrag (Entwurf) durch. Sofern Sie mit den Konditionen einverstanden sind, lassen Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bewerbungsbogen möglichst per Email an hausverwaltung@heinzmueller.de, sonst per Fax (0180 5051316) oder Post zukommen. Mitzuschicken ist dabei bitte unbedingt in Kopie:

  • Personalausweis- oder Reisepass (Vor- und Rückseite)
  • Einkommensnachweis (z.B. letzte Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag,
    GuV/BWA des Steuerberaters, letzter Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid, Kontoauszüge)
  • ggfs. Immatrikulationsbescheinigung/Studenten-/Schülerausweis

Sofern ein Bürge beigebracht werden kann, ist dies immer erwünscht. Ggfs. ist bitte für den Bürgen ebenfalls eine Kopie des Personalausweises- oder Reisepasses sowie ein Einkommensnachweis mitzuschicken. Verwenden Sie ggfs. bitte unseren entsprechenden Vordruck für die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen sagen wir Ihnen innerhalb von 2-5 Werktagen per Email oder Telefonanruf zu, sofern alle Vorausetzungen erfüllt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich eine Anfrage bei einer Auskunfttei tätigen, wobei hier keine negativen Merkmale wie z. B. eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren, Abwicklungskonten u. Ä. vorhanden sein dürfen. Gerne können Sie auch gleich dem Bewerbungsbogen eine aktuelle Schufa-Auskunft (max. 3 Monate alt) von Ihnen und/oder ggfs. des Bürgen beilegen.

Wir danken Ihnen für den reibungslosen Ablauf und hoffen, Sie bald als unseren Mieter begrüßen zu dürfen!